Beschluss der Gemeindevertretung zur Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer wird auf Grundlage der Bodenrichtwerte ermittelt, die von einem Gutachterausschuss des Kreises alle zwei Jahre aktualisiert werden. Für 2022 hat eine Anpassung stattgefunden, die die Werte in Stolk von 40 €/qm auf 55 €/qm angehoben haben.
In Verbindung mit dem bisherigen Steuersatz von 7,5% hätte das für die Gemeinde zwar eine Mehreinnahme von 714 Euro bedeutet, wäre aber für nur zwei Steuerpflichtige eine finanzielle Härte gewesen.
Deshalb hat die Gemeindevertretung am 15.12.21 den Steuersatz auf 6,5% gesenkt, was wegen der neuen Bodenrichtwerte für Stolk immer noch 365 Euro mehr in die Kasse spült.