Finanzausschuss

Entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Stolk ist der Finanzausschuss als ständiger Ausschuss nach §45 Abs. 1 GO gebildet worden. Zu den Aufgaben gehören Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern sowie die Prüfung der Jahresrechnung. Er setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen.

Im Bürgerinformationssystem des Amtes Südangeln ist die genaue Zusammensetzung einsehbar.