Kulturelles Miteinander
Kulturausschuss
Entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Stolk ist der Kulturausschuss als ständiger Ausschuss nach §45 Abs. 1 GO gebildet worden. Zu den Aufgaben gehören das Kultur- und Gemeinschaftswesen. Er setzt sich aus 6 Mitgliedern zusammen.
Im Bürgerinformationssystem des Amtes Südangeln ist die genaue Zusammensetzung einsehbar.