Sterbekasse in Auflösung

In der Mitgliederversammlung der Sterbekasse Stolk sind tiefgreifende Entscheidungen getroffen worden – die wichtigste: Einstimmig wurde der Beschluss zur Auflösung gefasst.

Auslöser hierfür ist der Tod von Kassenwartin und Schriftführerin Kirsten Steenhagen, die dieses Doppelamt seit 1991 innegehabt hat. Weil niemand bereit war, diesen ehrenamtlichen Posten zu übernehmen, und weil die Altersstruktur der Mitglieder sich länger schon in Richtung ungedeckter Finanzierbarkeit entwickelt, war der nun begonnene Auflösungsprozess die notwendige Folge.

Damit der bisherige Kassenbestand abgesegnet werden konnte, hatte sich Holger Mordhorst in den Sachstand eingearbeitet. Er legte Zahlen vor, die auf Antrag der Prüfer Ferdinand Dreesen und Erwin Bartelsen einmütig entlastet wurden. Beim Durchforsten der Papiere hatte er allerdings auch bemerkt, dass im vergangenen Jahr wegen Krankheit der Kassenwartin kein Beitrag gezahlt worden war. Darauf fasste die Versammlung den Beschluss: Die Jahre 2025 und 2026 sind beitragsfrei.

Da die Sterbekasse der Aufsicht eines Ministeriums untersteht, muss nach dortiger Genehmigung des Versammlungsprotokolls ein Jahr gewartet werden. In dieser Zeit wird etwaiges Sterbegeld noch ausgezahlt. Außerdem hat jedes Mitglied das Recht auf seinen Anteil – aber nur nach schriftlichem Antrag und nicht hinsichtlich der eingezahlten Beiträge. Über die Dauer der Mitgliedschaft existieren ohnehin keine Notizen. Stattdessen haben zurzeit 201 Mitglieder einen gleichen Anteil an 8948,11 Euro, also 44,52 Euro.

Für die Verwendung dieses Geldes hat sich die Mitgliederversammlung auch einstimmig ausgesprochen: Es soll nach Ende einer einjährigen Sperrfrist dem Hospiz in Schleswig gespendet werden.

Den Auflösungsprozess muss ein Vorstand begleiten. Er präsentiert sich auf unserem Foto (v.li.): Beisitzerin Heike Mordhorst, Vorsitzender Claus-Heinrich Petersen, sein Stellvertreter Hans-Otto Röh, Schriftführer Hans-Werner Staritz und Kassenwart Holger Mordhorst.

Dieser Vorstand empfahl allen Mitgliedern, sich für den Sterbefall anderweitig finanziell abzusichern. Man stellte aber auch fest, dass die 1923 gegründete Sterbekasse mit ihrem Auszahlungsbetrag von nur noch 300 Euro in Relation zu den heutigen Kosten einer Beerdigung „aus der Zeit gefallen“ ist.