Das Landgericht Flensburg hat mitgeteilt, dass die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2024-2028 ansteht. Aufgrund unserer Einwohnerzahl kann Stolk hierfür eine Person vorschlagen.
Die Gemeindevertretung beschließt diesen einen Vorschlag in ihrer konstituierenden Sitzung am 21. Juni; aber bereits bis 5. Mai muss die Gemeinde die Bewerber zwecks Überprüfung und Vorbereitung eines Beschlussvorschlages an die Verwaltung melden.
Gut wäre es obendrein, wenn die Gemeindevertretung schon in ihrer Sitzung am 19. April Kenntnis hätte von den Bewerbungen. Daher bittet der Bürgermeister Interessenten, sich möglichst bis zum 18. April bei ihm zu melden mit den folgenden Daten:
Name (ggf. auch Geburtsname), Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Beruf (im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit), Straße und Hausnummer sowie freiwillig Telefonnummer und Emailadresse. Man bekommt dann ein Formular mit Aussagen, die anzukreuzen sind, wenn sie zutreffen, und das zu unterschreiben ist.
Von der Gemeinde kann dem Gericht nur eine Person vorgeschlagen werden, die zu Jahresbeginn 2024 mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und weitere Eignungskriterien erfüllt, die im Falle einer Bewerbung beim Bürgermeister erfragt werden können.
Generell verlangt das verantwortungsvolle Schöffenamt Unparteilichkeit, Selbständigkeit, reifes Urteilsvermögen, soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Berufs- und Lebenserfahrung sowie logisches Denkvermögen und Kommunikationsfähigkeit.
In dieses Ehrenamt wird man berufen. Verzichtet wird an dieser Stelle darauf, die Personengruppen aufzulisten, die berechtigt sind, eine solche Berufung abzulehnen; vielmehr hofft der Bürgermeister, dass sich wie früher Freiwillige melden.