Radfahrer, Achtung!

Im Gebiet der Stolker Gemarkung gibt es seit dieser Woche eine neue Vorfahrtregelung für Radfahrer, u.zw. an der Abzweigung zur Auenwaldschule. Ja, dieser „Verkehrsknotenpunkt“ liegt tatsächlich in Stolk. Was hat sich geändert?

Wer zwischen Stolk und Böklund auf dem Radweg parallel zur Landesstraße unterwegs ist und auch an dieser Einmündung/Abzweigung weiterhin dem Verlauf der Landesstraße folgt, der muss jetzt dem ein- und ausfahrenden Querverkehr Vorfahrt einräumen.

Das wird damit begründet, dass der Radweg an dieser Stelle nicht unmittelbar dem Straßenkörper der Landesstraße zugeordnet, sondern mehrere Meter von ihm abgesetzt ist. Ausführlich haben die Schleswiger Nachrichten vorgestern über diese kreisweit praktizierte Neuregelung berichtet.