In ihrer Sitzung am vergangenen Mittwoch hatte unsere Gemeindevertretung zwei leichte Beschlüsse zu fassen, die entsprechend schnell und einstimmig erfolgten:
Unter TOP 6 wurde der Entwurf eines Standortkonzeptes zur Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächen gebilligt. Ein solches Konzept ist nötig, um die Nutzung von Solarenergie auf Freiflächen raumverträglich zu steuern. Die Kriterien hierfür, wie maximal 3% der Gemarkungsfläche und 400m Abstand zu Siedlungen, waren bereits im September festgelegt worden. Ein Planungsbüro hat das nun eingearbeitet, und das Ergebnis bekam vom Stolker Parlament „grünes Licht“.
Ein weiterer Beschluss befasste sich mit einer Satzungsänderung der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG. Nach dem Verkauf des „Löwenanteils“ an Aktien hält Stolk immer noch zehn Anteile am Betreiber der Strom- und Gasnetze in Schleswig-Holstein. Deshalb ist eine Befassung selbst als Kleinstaktionär mit der Thematik notwendig – auch wenn es nur eine redaktionelle Bedeutung hat und es am Ende nicht interessiert, ob Stolk „ja“ oder „nein“ gesagt hat.
In diesem Fall wurde einhellig zugestimmt, dass die Wertgrenze der durch den Aufsichtsrat zustimmungsbedürftigen Geschäfte von zwei Millionen Euro (seit 2010) auf nunmehr fünf Millionen angehoben wird.
Interessant ist dabei allein der Hintergrund dieser Änderung: Neben inflationär bedingten Kostensteigerungen erhöht die Energiewende das Investitionsvolumen für den Ausbau der Netze gewaltig, nämlich von 80 Millionen Euro in 2010 auf aktuell 350 Millionen Euro.
Was sonst noch in der harmonischen Weihnachtssitzung der Gemeindevertretung los gewesen ist, haben wir gestern berichtet und werden es weiter veröffentlichen.