Keine Geflügelpest mehr

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 11.1.22 ist mit Wirkung vom 21. März 2022 aufgehoben.