Jugendferienwerk

Auch in diesem Jahr kann Kindern im Rahmen des Jugendferienwerkes ein Zeltlageraufenthalt in den Sommerferien ermöglicht werden. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im Alter von 8-17 Jahren, deren Familien eines der folgenden Kriterien erfüllen:

a) Bezug von Bürgergeld (SGB II);
b) Bezug von Wohngeld;
c) Bezug von Kinderzuschlag;
d) Bezug von Asylbewerberleistungen;
e) Bezug von Sozialhilfe (SGB XII).

In diesen Fällen bezahlen die Eltern nur eine Eigenbeteiligung in Höhe von 60 Euro pro Kind (Die Gemeinde zahlt 110 Euro). Allerdings werden Pflege- oder Heimkinder nicht über das Jugendferienwerk gefördert, sondern können nur über den Kreisjugendring oder Kreissportverein angemeldet werden.

In den vorgenannten Fällen ist eine Anmeldung möglich bis 17. Februar in der Amtsverwaltung Südangeln bei Frau Greve, Raum 414, Tel. 04623/78414, oder bis einen Tag vorher beim Bürgermeister.