Info für Jagdhunde-Besitzer

Ausgebildete Jagdhunde sind in Stolk wegen teils hoheitlicher Aufgaben (z.B. bei Verkehrsunfällen mit Wild) steuerbefreit. Die tatsächlich jagdliche Verwendung wird über einen gültigen Jagdschein des Hundebesitzers nachgewiesen. Dafür muss aber nach Ablauf des Jagdscheines am 31. März eine Kopie seiner Verlängerung bei der Amtsverwaltung eingereicht werden.

Das ist möglich per Email an steueramt@amt-suedangeln.de oder auf dem Postweg an Amt Südangeln -Steueramt- 24860 Böklund oder per Fax an 04623/78400.