Beschluss der Gemeindevertretung zum Haushaltsplan 2022
Nach Vorberatung des Finanzausschusses hat die Gemeindevertretung am 15.12.21 den Haushaltsplan für 2022 beschlossen.
Er sieht im Ergebnisplan Einnahmen vor in Höhe von 1.219.200 Euro, endet aber planerisch wegen höherer Ausgaben mit einem Fehlbetrag von 7.700 Euro. Das wird allerdings nicht als besorgniserregend eingestuft, weil z.B. in derselben Sitzung eine mit 15.000 Euro veranschlagte Maßnahme auf das folgende Jahr verschoben wurde.
Wichtig für die Bürger*innen ist, dass die Hebesätze für die Realsteuern nicht verändert werden:
Sie bleiben bei den Grundsteuern für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) und Grundstücke (B) bei 330% sowie bei der Gewerbesteuer bei 350%.
Damit hat die aktuelle Gemeindevertretung bisher noch keine Steuererhöhung vorgenommen.
Es wird aber vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine solche Erhöhung mittelfristig kommen muss; denn bei den Zuweisungen des Landes an die Gemeinden wird ein Nivellierungssatz zugrunde gelegt, der dem Durchschnitt aller Hebesätze im Land entspricht und ständig steigt. Zurzeit liegt er z.B. für Grundsteuer B bei 367%. Das Land tut also bei seiner Zuweisung so, als hätte Stolk die Einnahme aus dieser Steuerhöhe. Im Klartext heißt das: Fördergeld wird verschenkt. Ganz schlimm wird es, wenn eine Fehlbedarfszuweisung beantragt werden muss. Das ist nur möglich bei einem Hebesatz für Grundsteuer B von derzeit 425%.
Damit im Falle einer drohenden Pleite dieser Hebesatz nicht in einem einzigen Schritt dramatisch angehoben werden muss, sind vorher gemäßigte Anpassungen empfehlenswert. Es ist also nicht die Schuld der kommenden Gemeindevertretung, wenn diese alsbald eine Steuererhöhung beschließen sollte. Das Motiv hierfür liegt vielmehr im System, das es nicht vorsieht, über viele Jahre hinweg ohne Erhöhung auszukommen.