Gemeindevertretung

In der vergangenen Woche tagte unsere Gemeindevertretung. Während der Sitzung konnte ein oberflächlicher Zuhörer denken, dass die Kommunalpolitiker ohne Nachfrage und Diskussion mal eben die Ausgabe von einer halben Million Euro abgenickt haben. So war es natürlich nicht; denn der Löwenanteil von rund 400.000 Euro entfällt auf die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs vom Typ LF 10. Unser Blickfang-Foto zeigt die Beladung eines solchen Einsatzfahrzeugs auf der Fahrerseite.

Was sonst noch alles in dem LKW verlastet ist, wird man in einigen Jahren sehen, wenn das Auto geliefert wird. Nachdem schon vor einiger Zeit nach gründlicher Recherche der Grundsatzbeschluss gefasst worden war, sich an einer Sammelbestellung des Landes zu beteiligen, ging es nun darum, den konkreten Auftrag zu erteilen. In dem Zusammenhang ist finanztechnisch eine 30%-ige Förderung durch die Feuerschutzsteuer eingeplant.

Eine weitere Ausgabe in Höhe von 106.000 Euro ist unumgänglich, seit vielen Jahren bekannt und deshalb in der Rücklage inzwischen nahezu angespart: Ab 6. Oktober werden die Schmutzwasser-Hauptkanäle erneut filmisch auf Schwachstellen untersucht. Auch die Hausanschlusskanäle werden überprüft und eingemessen, um das Kanalkataster zu vervollständigen.

Weitere 20.000 Euro wurden in den Haushalt des nächsten Jahres eingestellt für ein Projekt, das Stolk schon einmal beantragt hat und das gescheitert ist, weil andere Gemeinden von einer Sammelbeschaffung abgesprungen sind: Bei der Einfahrt zum Paleg ist eine Outdoor-Stele gewünscht, über die aktuelle Informationen digital veröffentlicht werden.

Wenn im nächsten Frühjahr von der AktivRegion Schlei-Ostsee eine Förderzusage von 80% der Bruttokosten kommt, wird das Projekt in Angriff genommen und muss bis Ende Oktober fertiggestellt und abgerechnet sein.

Breiten Raum nahm das Thema „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ ein. Frau Hartwig von einem Flensburger Planungsbüro stellte vor, was in mehreren Arbeitssitzungen mit Gemeindevertretern bisher herausgekommen ist.

Bei einigen grundsätzlichen Bedenken gegen solcherlei Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen gelten zurzeit diese Kriterien in Stolk: PV-Anlagen gehören nur auf vorbelastete Flächen mit einem Mindestabstand von 400m zur Wohnbebauung. Dabei sollen max. 3% der Potenzialflächen dafür ausgewiesen werden, und die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung ist anzubieten.

Zunächst muss die Gemeinde die Planungskosten vorfinanzieren, verhindert damit aber „Wildwuchs“; und wenn Interessenten eines Tages Anträge stellen, so können diese Vorhabenträger vertraglich zur anteiligen Übernahme der Planungskosten verpflichtet werden.

Nach diesen Ausführungen ist deutlich: Es ging zwar um sehr viel Geld, aber es wurde kein Cent „verjubelt“.