In ihrer gestrigen Sitzung wählte die Gemeindevertretung durch einfachen Tausch eine neue Führungsspitze im Bau- und Wegeausschuss: Aus beruflichem Grund hatte Vorsitzender Malte Röh gebeten, ins zweite Glied zurücktreten zu dürfen. Nun tauschte er nach zwei einstimmigen Beschlüssen mit seinem bisherigen Stellvertreter die Posten und gratulierte Hartmut Kühl als dem neuen Vorsitzenden.
Dessen erste Aufgabe wird es sein, nach drei eingeholten Angeboten die Pflasterung einer Fläche neben dem Spielplatz zu veranlassen, wo eine seit Monaten neben dem Schuppen „wartende“ robuste Allwetter-Tischtennisplatte ihren endgültigen Platz finden soll.
Es gab drei weitere einmütige Entscheidungen: Für die 175-Jahr-Feier zum Gedenken an die Schlacht bei Idstedt an Festtagen vom 24.-27. Juli zahlt Stolk eine einmalige Sonderumlage von 500 Euro.
Um besonderes Geld ging es auch bei der Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2025 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr; denn seit 2016 gilt diese als Sondervermögen der Gemeinde. „So möchte ich das nicht nennen“, warf Bürgermeister Kai Börensen ein mit Blick auf das aktuelle Sondervermögen der Bundesrepublik; denn „unsere Feuerwehr hat Geld und keine Schulden.“
Aber die Bürokratie will es so und verlangt auch, dass die Gemeindepolitiker die Feuerwehr-Jahresrechnung des vergangenen Jahres zur Kenntnis nehmen. Das wurde ausdrücklich ins Protokoll aufgenommen, weil die Kommunalaufsicht bemängelt hatte, dass dies in vergangenen Jahren nicht geschehen war.
Eine weitere für Stolk nicht notwendige, aber bürokratisch geforderte Beschlussfassung stand an zum Thema Zweitwohnungssteuer. Sie betrifft nur zwei Steuerpflichtige, die gegen die bisherige Regelung keinen Widerspruch eingelegt hatten. Aber den gab es irgendwo im Lande, und deshalb hatte ein Gericht entschieden, dass eine neue Berechnungsform gefunden werden muss, u.zw. rückwirkend ab 2021, wobei zugleich eine Schlechterstellung verboten ist.
Außerdem darf es in der Satzung nicht mehr heißen, dass eine Hauptwohnung die gemeldete Haupt- oder alleinige Wohnung ist, sondern neu: „Als Hauptwohnung gilt die Wohnung, die objektiv die melderechtlichen Voraussetzungen einer Hauptwohnung erfüllt.“ Das beschloss die Gemeindevertretung mit Festlegung des Steuersatzes auf 1,8%, was der Gemeinde wie bisher eine Einnahme von 2.900 Euro beschert.
Nach mehreren Tätigkeitsberichten endete die Sitzung schon nach einer Stunde und gab Zeit für nette Gespräche ohne Tagesordnung.