Unser Foto zeigt Edith Hensel in der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung bei ihrem Vortrag als Vorsitzende des Finanzausschusses über den Jahresabschluss 2025.
Dieser stellte sich erfreulich dar; denn statt eines geplanten Überschusses von 14.500 Euro wurden 155.767 Euro den Rücklagen zugeführt. Die hauptsächlichen Gründe für die Verbesserung lagen in über 90.000 Euro höheren Erträgen aus Steuern und Zuweisungen. So gab es z.B. von den Windkraftanlagen in Helligbek 11.600 Euro mehr als veranschlagt, und auch für die Erneuerung der Straße von Helligbek nach Basland hatte es 20.200 Euro mehr an Zuschuss gegeben. Außerdem waren die Aufwendungen um knapp 50.000 Euro gesunken.
Zwar war die Schmutzwasser-Kanalinspektion fast 49.000 Euro teurer als zunächst geplant; aber diese Mehrkosten waren gedeckt durch eine angesparte Rückstellung. Diese überplanmäßige Ausgabe für die gesetzlich geforderte Verfilmung wurde nachträglich genehmigt.
Auch in der Finanzrechnung zeigte sich der Abschluss des Vorjahres positiv, weil mehrere Großprojekte, wie der Kauf einer Ökofläche für 25.000 Euro und die Sanierung der Paleg-Zufahrt für 50.000 Euro nicht stattgefunden hatten.
Wegen dieser guten Finanzzahlen lehnte die Gemeindevertretung den nächsten Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig ab: Es war vorgesehen, ab kommendem Jahr den Hebesatz für die Gewerbesteuer von derzeit 350% auf 400% anzuheben. „Wenn wir dem jetzt folgen, machen wir uns angesichts der gerade vorgetragenen Haushaltszahlen unglaubwürdig“, sagte Finanzausschuss-Vorsitzende Edith Hensel. „Aber künftig kommen wir nicht drum herum.“
Das ist auch gar nicht schlimm, sondern sogar eine win-win-Situation für beide Seiten: Denn ein Unternehmer zahlt Gewerbesteuer an die Gemeinde, aber auch Einkommensteuer auf seinen Gewinn. Und nach dem Gesetz kann er hiervon maximal die Summe des 400%-igen Hebesatzes abziehen. Er wird also nicht doppelt bestraft, aber Stolk hätte nach aktuellem Stand 4600 Euro mehr Einnahme.
Auch der Vertrag zwischen Stolk und Böklund von 1993 war im Finanzausschuss vorberaten worden. Hier mussten Änderungen eingebaut werden; denn ab nächstem Jahr werden Gemeinden wie Unternehmer behandelt, was den Einsatz der Böklunder Klärwärter in Stolk eigentlich umsatzsteuerpflichtig macht. Wenn allerdings der Umsatz im Jahr nicht über 17.500 Euro steigt, gibt es für öffentlich-rechtliche Erträge eine Ausnahme. Dazu müssen allerdings die Tätigkeiten im Vertrag einzeln aufgeführt werden, und genau das haben die Kommunalpolitiker beschlossen.
