Unsere Reihe zur Einstimmung auf die 175-Jahr-Gedenkfeier zur Schlacht bei Idstedt und Oberstolk im kommenden Juli schließen wir vorerst ab mit einer Zusammenfassung eines Vortrages, den der Historiker Dr. Martin Rackwitz aus Kiel (Foto li.) am vergangenen Mittwochabend im Gasthof „Zum goldenen Stern“ vor den Mitgliedern der Idstedt-Stiftung und unseren Kreistagsabgeordneten gehalten hat. Sein Thema war die Einordnung der Schlacht bei Idstedt am 25. Juli 1850 in den historischen und militärischen Kontext ihrer Zeit.
Der Konflikt nahm seinen Anfang schon Jahrzehnte zuvor, als die Engländer Kopenhagen belagerten und sich der dänische König hilfesuchend an Napoleon wandte. Nach dessen Niederlage bestraften die Siegermächte seinen Verbündeten Dänemark mit der Wegnahme von Norwegen, das im Frieden von Kiel 1814 Schweden zugeschlagen wurde. Als flächenmäßig kleiner Ersatz fiel das relativ dichtbesiedelte Herzogtum Lauenburg an den dänischen Gesamtstaat. Dadurch wuchs der deutschsprachige Anteil im Königreich auf rund 40%.
Im Wiener Kongress stellten die Landesfürsten 1815 im Wesentlichen die vor-napoleonische Ordnung wieder her. Das gefiel aber in der Folge dem Bürgertum nicht mehr: Man wollte nicht mehr Untertan sein, beanspruchte Bürgerrechte und politische Mitbestimmung.
Solch liberale Bestrebungen gab es sowohl in den 37 lose verbündeten Fürstentümern im Deutschen Bund (Holstein mit dem dänischen König als Herzog gehörte auch dazu) als auch im rein dänischen Teil des Königreiches – mit einem Unterschied: Während der Süden Jütlands zu den Einigungsbestrebungen der deutschen Kleinstaaten tendierte, forderten die nationalliberalen Dänen einen Gesamtstaat bis zur Eider. Das lief auf eine Trennung von Schleswig und Holstein hinaus.
Dagegen wehrte sich 1830 Uwe Jens Lornsen mit seinem „Verfassungswerk für Schleswigholstein“. Dieser Affront gegen Kong Frederik VI brachte ihm ein Jahr Festungshaft in Rendsburg ein.
Als in den 1840-ern große Überlandstraßen und Eisenbahnverbindungen ausgebaut wurden, gab es vermehrt überörtliche Volksfeste als Ausdruck nationaler Identität. Turn- und Gesangvereine luden dazu ein, waren aber in Wirklichkeit Tarnorganisationen.
Ein solches entscheidende Fest fand 1844 in Schleswig statt: Es war ein dreitägiges Sängerfest mit der Uraufführung des Schleswig-Holstein-Liedes, der eigens hierfür genähten blau-weiß-roten Fahne und dem Zeigen des Doppeleiche-Symbols. All dies wurde 1845 verboten.
Als dann auch noch die weibliche Thronfolge erlaubt wurde, was die dänische Herrschaft in Schleswig zementierte, kochte die deutsch gesinnte Bevölkerung. Als Reaktion auf drei „Eiderdänen“ in der neuen dänischen Regierung wurde am 24.3.1848 in Kiel die Provisorische Regierung für Schleswigholstein ausgerufen. Gleich danach nahm man die Festung Rendsburg ein (kampflos durch einen falschen Feueralarm).
Nach einer ersten verlorenen Schlacht am 9.4.1848 bei Bau (Bov) half der Deutsche Bund unter Führung von Preußen seinem Bundesgenossen Holstein (und damit auch Schleswig). Die Osterschlacht wurde sogleich gewonnen und die Bundestruppen rückten weit nach Norden vor.
Das brachte die Engländer auf den Plan: Sie waren für ihren Schiffbau auf Holz und Teer aus Schweden und dem Baltikum angewiesen und fürchteten ein zu mächtig werdendes Preußen, das ihnen den Ostseezugang sperren könnte. Also verlangten sie: „Preußen raus aus Dänemark oder wir erklären euch den Krieg!“
Da in Preußen die Heeresreform noch nicht abgeschlossen war, gehorchte man und alle Bundestruppen zogen sich aus Jütland zurück. Fortan waren die Schleswig-Holsteiner auf sich allein gestellt, und das war – kurz gesagt – die Ausgangslage für die Schlacht 1850, bei der im Raum Idstedt 37.000 Dänen mit 100 Geschützen gegen 27.000 Schleswig-Holsteiner mit 80 Geschützen kämpften.
Was da im Einzelnen vor sich ging, wird noch thematisiert, wenn der Jahrestag näher kommt. Aber nebenher darf nicht vergessen werden: Die konstituierende Landesversammlung von Schleswig-Holstein hatte nach langen Verhandlungen am 15.9.1848 im Kieler Schloss die demokratischste und liberalste Verfassung aller deutschen Staaten herausgebracht. Sie enthielt bereits bürgerliche Grundrechte, wie wir sie heute als normal empfinden. Es sollte jedoch lange dauern, bis sie als Grundlage unserer heutigen Verfassung wiederbelebt wurden. Aus diesem Grund ist Idstedt als Erinnerungsort auch eine bedeutende Marke auf dem Weg zur Demokratie. Und das ist Bestandteil des neuen Museumskonzeptes.