Sachbeschädigung

Unser Foto zeigt eine Tierfalle, die die Jäger in öffentlich nicht zugängigem Gebiet positioniert haben. Damit werden z.B. Marderhunde gefangen, die sich als invasive Art unkontrolliert ausgebreitet haben, vermehrt bei uns auftreten, aber nicht in unseren Biotopraum gehören. Da sie nachtaktiv sind, ist die Fallenjagd eine Option, ihren Bestand zu regulieren.

Was Kundige an diesem Foto sofort sehen: Das jagdliche Eigentum zeigt Spuren von Vandalismus und ist in dieser Form unbrauchbar. Die Tat war nicht die Rache der Tiere und vermutlich auch nicht der Auswuchs jugendlichen Übermuts; denn einer dort versteckten Wildkamera wurde der Chip entnommen. Das deutet auf eine gezielte Aktion hin von jemandem, der auf der Suche ist nach dem, was er an Jagdlichem zerstören kann.

Das lässt sich unsere Jägerschaft nicht gefallen und hat gestern bei der Polizei Anzeige erstattet. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass Privatleute abseits öffentlicher Wege nichts zu suchen haben: Koppeln und selbst die Moorparzellen gehören jemandem. Man läuft ja schließlich auch nicht ohne Erlaubnis durch die Gärten anderer Leute! Die Jagdausübungsberechtigten indes zahlen an die Landbesitzer eine jährliche Pacht, damit sie deren Flächen betreten dürfen. Die Jagdgegner tun das nicht – und damit ist die Rechtslage eindeutig.

Übrigens: Eine neue Kamera überträgt Bewegungsbilder in Echtzeit aufs Smartphone. So sieht der Jäger sofort, wann er Beute gemacht hat – oder wen er gezielt persönlich anzeigen kann.