Neues aus der Jagdgenossenschaft

In einer außerordentlichen Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Stolk am 18. Oktober wurde diese neu und rechtssicher aufgestellt. Dazu beschlossen die Landbesitzer unter der Leitung von Jagdvorsteher Sönke Dreesen eine 7-seitige Satzung, die sich an den Mustertext des Bauernverbandes anlehnt und dort zuvor geprüft worden war. Weil man auch künftig Rechtsberatung in Anspruch nehmen will, entschied man sich für eine Mitgliedschaft im „Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.“. Dieser leistet für einen Jahresbeitrag von 66 Euro landesweit Rechtsberatung und beliefert seine Mitglieder zweimal jährlich mit aktuellen Informationen.

Weiterhin wurde entschieden, den Reinertrag der Jagdpacht in den nächsten beiden Jahren nicht auszuzahlen, sondern einen Fond zur Regulierung von Wildschäden zu bilden, der sich zu zwei Dritteln aus der Pacht und zu einem Drittel von den Jägern zusammensetzt. Wer allerdings auf der Auszahlung des Pachtgeldes besteht, bekommt es auch – ob es sich lohnt, ist dabei eine andere Frage; denn die Pacht wurde nicht angehoben, verbleibt also bei einem Euro pro Hektar; der Niederwildbestand ist nämlich bis auf Rehwild dramatisch gesunken, und Hochwild kommt nur gelegentlich als Durchzügler vor. Die jagdliche Ertragsfähigkeit ist somit gegenüber früher gesunken, und obendrein zahlen die Pächter auch noch Jagdsteuer an den Kreis.

Wer sich künftig um die Jagdpacht bewerben darf, wurde ebenfalls geregelt: Er oder sie muss Jagdgenosse sein, d.h. ein ortsansässiger Besitzer einer bejagdbaren Fläche. Eine diesbezügliche Hektarzahl gibt es nun nicht mehr.
Wer sind die aktuellen Jagdpächter? Im Vertrag, der ebenfalls vom Justitiar geprüft worden war und der ab April 2023 für 24 Jahre abgeschlossen wurde, sind diese fünf aufgeführt (die in ihren Revierteilen weitere Begehungsscheine ausgeben): Dieter Karde, Hans-Heinrich Mordhorst, Holger Mordhorst, Jürgen Paulsen und Angela Jensen, die dann für Hans-Otto Röh nachrückt. Er muss nämlich gemäß §10 als Pächter ausscheiden, weil er das satzungsmäßig hierfür festgelegte Alter erreicht hat.

Neu in diesem Pachtvertrag ist auch der §6 zur Wildschadenregelung: Er legt fest, dass die Genossenschaft hierfür verantwortlich ist.

Eher am Rande holte die Versammlung nach, was in der konstituierenden Sitzung vergessen worden war: Es wurden zwei Kassenprüfer gewählt, u.zw. Imke Bendixen und Kai Börensen.

Für all das Neue und Rechtssichere einschließlich eines umfassenden Jagdkatasters hatte sich ein Vorstandsmitglied ganz mächtig „ins Zeug gelegt“: Kai-Uwe Jensen. „Ohne seinen engagierten Einsatz wären wir heute nicht so optimal aufgestellt“, lobte Jagdvorsteher Sönke Dreesen, und Holger Mordhorst dankte ihm mit einem Präsent.